Bitte beachtet, dass in meinem Salon nur Kunden eine Dienstleistung in Anspruch nehmen können, die einen 2G-Nachweis vorzeigen. Dafür geeignet ist ein Nachweis über eine genesene Corona Erkrankung (nicht älter als 6 Monate) oder einen Nachweis einer vollständigen Impfung (2.Impfung mindestens 14 Tage alt).
Schülerinnen und Schüler benötigen einen Schulnachweis.
Kinder unter 6 Jahren sind von der 2G-Regelung nicht betroffen und benötigen keinen Nachweis.
Bitte denkt daran, dass ihr eine FFP2 Maske tragen müsst!
Dies ist keine Rechtsberatung.
Bei Fragen bin ich immer für euch da,
Eure Simone